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Unsere Arbeit erfordert Ihre Spende -
Ohne Sie können wir keine Hilfe leisten. |

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Wenn Sie die Arbeit des Stiftungsvereins fördern möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten.
Hier stellen wir Ihnen einige vor: |
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Spenden
Wenn Sie ein bestimmtes Projekt fördern möchten, geben Sie dies bitte bei der Überweisung mit an. Selbstverständlich können Sie auch ohne Verwendungszweck spenden. Wir setzen das Geld dort ein, wo es am nötigsten gebraucht wird.
Selbstverständlich erhalten Sie für jede Geldzuwendung, sofern Ihr Name und Ihre Anschrift vollständig angegeben sind, von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrem Finanzamt geltend machen können. Bei Geldzuwendungen bis einschließlich 300,- EUR erkennt Ihr Finanzamt als gültigen Spendennachweis ihren Kontoauszug an
>> Jetzt online spenden |
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Zustiften
Spenden dienen der kurzfristigen Umsetzung des Vereinszwecks. Sie müssen zeitnah bis spätestens zum Ende des folgenden Jahres für die Stiftungsprojekte eingesetzt werden.
Wenn Sie die Arbeit des Stiftungsvereins nachhaltig unterstützen möchten, helfen Sie uns mit einer Zustiftung. Zustiftungen sind zum dauernden Verbleib im Vermögen des Stiftungsvereins bestimmt. Ihr Beitrag bleibt so stets erhalten. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden im Falle von Zustiftungen ausschließlich die Zinserträge des Stiftungskapitals eingesetzt.
Weil sich die Zinserträge, die mit dem Stiftungskapital erwirtschaftet werden, vorausberechnen lassen, ermöglichen uns Zustiftungen eine größere Planungssicherheit für Ihre Hilfs- und Förderprojekte. Als Zustifter haben Sie die Garantie, dass Ihr Geld erhalten bleibt und zum langfristigen Wachstum der Stiftungstätigkeit beiträgt.
>> Jetzt online zustiften |
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Mitglied werden
Als Mitglied können Sie ein Zeichen setzen, ohne sich zu etwas zu verpflichten. Bereits mit einem jährlichen Betrag ab 12 Euro sichern Sie sich einen regelmäßigen Anteil an der Arbeit der Csilla von Boeselager Stiftung Osteuropahilfe und ermöglichen uns Projekte vorausschauend planen zu können. Zudem laden wir Sie zur Mitgliederversammlung ein, bei der auch der Vorstand gewählt wird.
>> zum Online Mitgliedsformular |
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Jubiläen
Feiern Sie ein Jubiläum, einen runden Geburtstag oder Hochzeit? Möchten Sie einen solchen Anlass nutzen, um Ihr und unser Anliegen weiteren Personen zur Unterstützung zu empfehlen? Dann sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich bei der Organisation und Abwicklung von Sammelspenden. So können Sie zum Beispiel mit uns ein Stichwort vereinbaren, unter dem jeder Ihrer Spender uns oder einem unserer Projekte einen Geldbetrag zuwenden kann. Bei Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift senden wir anschließend jedem Ihrer Spender gerne eine eigene Spendenbescheinigung zu. |
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Nachlässe/Erbschaften
Möchten Sie einen Teil Ihres Vermögens über Ihr eigenes Leben hinaus für einen guten Zweck erhalten? Sie entscheiden sich, einen Teil ihres Vermögens oder ihr gesamtes Erbe der Csilla-von-Boeselager-Stiftung Osteuropahilfe zu vermachen, um nachhaltig helfen zu können. Meistens geschieht das in Form einer testamentarischen Verfügung.
Für den Fall, dass Sie geerbt haben und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen, die Ihnen bei Spenden und Zustiftungen gewährt werden. Wenn Sie Fragen zu diesem oder einem anderen Thema haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und unverbindlich. |
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Sachspenden

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Weihnachtsbrief
Jedes Jahr zu Beginn der Adventszeit versenden wir an unsere Mitglieder und Spender einen Weihnachtsbrief, in dem wir von den Projekten und unserer Arbeit berichten.
Aktueller Weihnachtsbrief 2022 |
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Allgemeine Informationen
Spenden können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen über diesem Höchstbetrag werden auf die folgenden Veranlagungszeiträume unbegrenzt vorgetragen, d.h. sie können vom Spender in den Einkommensteuererklärungen der nächsten Jahre als Sonderausgabe genutzt werden. Zustiftungen in das Stiftungsvermögen können bis zu einer Höhe von einer Million Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Höchstbetrag auf zwei Millionen Euro. Dieser Höchstbetrag gilt zusätzlich zu dem Spendenabzug von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Auf diese Weise honoriert auch der Gesetzgeber die Arbeit von Stiftungen. |
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